Das Lieferkettensorgfallspflichtengesetz (LkSG), auch bekannt als Lieferkettengesetz oder Lieferantengesetz, erfordert die Einrichtung eines umfassenden Sorgfaltspflichtensystems entlang der gesamten Lieferkette.
Das LkSG gilt verpflichtend für Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. Doch auch für kleinere Unternehmen hat das Gesetz weitreichende Auswirkungen. Als Zulieferer von größeren Unternehmen sind sie durch Ihre Kunden häufig dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass die Vorgaben des LkSG eingehalten werden.
Erfahren Sie mehr darüber, wie das Lieferkettensorgfallspflichtengesetz Ihr Unternehmen betrifft und wie Sie die Anforderungen des Gesetzes erfolgreich umsetzen können.
Unsere Leistungen für Sie
Beratung zu Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz / Lieferkettengesetz
Erfassung der erforderlichen Daten
Nachweis und Dokumentation zur Einhaltung der Anforderungen
Das neue Lieferkettengesetz
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