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In jedem Betrieb werden heutzutage Gefahrstoffe eingesetzt.
Der richtige Umgang und die erforderliche Kenntnis der Gefahren die von den Stoffen ausgehen muß den Mitarbeitern vermittelt und dokumentiert geschult werden.
Der Arbeitgeber ist nach der Gefahrstoffverordnung gesetzlich verpflichtet, alle Gefährdungen die beim Einsatz eines Stoffes auf den Menschen oder die Umwelt wirken zu beurteilen, zu bewerten und zu dokumentieren. Dies geschieht durch Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Schulungen etc.